Kosten/Referenzen

Die Kosten der Kinderbetreuung

Elternbeitrag/Stunde: 06,00 €* inklusive Vollverpflegung. Jährlich indexiert um 3%.

Eltern, die ihr Kind bei uns betreuen lassen, erhalten circa 50% der Unkosten über ihre Steuererklärung zurück.

*Wichtig!

Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

 

Für Belgien

Déclaration | SPF Finances nachzulesen auf https://finances.belgium.be/fr

In Belgien können 14,00 €/Tag* als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.

Die steuerliche Ermäßigung beträgt 45 % der tatsächlichen Ausgaben. Für Alleinerziehende 75%.

Zusätzlich können auch Kosten für Fahrten geltend gemacht werden. Es kann als Fahrkostenerstattung geltend gemacht werden: 0,3653 EUR pro gefahrenen KM.

*wird jährlich indexiert

Für Deutschland

Nachzulesen auf https://www.bundesfinanzministerium.de

Betreuungskosten können für Kinder ab der Geburt bis vor Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist bis zu zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal 4.000 € je Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. Fahrtkosten können nicht zusätzlich in Abzug gebracht werden.

 

Anmeldung & Reservierung : nur nach ausführlichem Elterngespräch und der Besichtigung der Räumlichkeiten. Die Mindestbetreuungszeit pro Woche beträgt 12 Stunden.

Noch Fragen?

Gerne vereinbaren wir einen Termin, um über Ihre speziellen Fragen zu sprechen. Dabei können Sie die Räume ansehen und die nächsten Schritte planen.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem unverbindlichen Informationsgespräch an.

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